Setzt die Nutzung von Userlike die Einwilligung des Nutzers voraus?

Der Einsatz von Userlike selbst setzt die Einwilligung des Nutzers nicht zwingend voraus. Vielmehr können Sie den Einsatz von Userlike auf Ihrer Website auf Ihr berechtigtes Interesse an einer einfachen und kundenfreundlichen Kommunikation stützen. Lassen Sie sich hierzu bitte von Ihrem Datenschutzbeauftragten beraten.
Für das ordnungsgemäße Funktionieren von Userlike ist das Setzen eines Cookie erforderlich, und dafür brauchen Sie nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes die Einwilligung Ihrer Endnutzer.
Wie bei allen rechtlichen Themen gilt jedoch auch hier: Die hier angegebenen Informationen können eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrem Rechtsbeistand, wenn Sie Fragen zum Thema Einwilligung und Datenschutz haben!
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