Barrierefreie Nutzung des Userlikes Website Messenger

Ob Kundensupport, Produktberatung oder Terminvereinbarung – der Website-Chat ist oft die erste Anlaufstelle für Ihre Website-Besucher. Doch was ist mit den Menschen, die Ihre Seite nicht wie gewohnt mit Maus und Bildschirm nutzen können?
Dank dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen digitale Dienste seit dem 28. Juni 2025 so gestaltet sein, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – sie nutzen können.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um.
Der EAA verpflichtet erstmals nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch private Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter Websites, Onlineshops, Apps, E-Books, Selbstbedienungsterminals und mehr.
Das BFSG wurde am 16. Juli 2021 verabschiedet und tritt für die meisten betroffenen Unternehmen am 28. Juni 2025 in Kraft.
Ab dann gilt: Digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Unternehmen müssen nachweisen, wie sie Barrierefreiheit umsetzen und bei Problemen Unterstützung bieten.

Wie kam es zum Erlass des BFSG?

Der Hintergrund ist die zunehmende Digitalisierung des Alltags: Immer mehr Lebensbereiche – vom Einkaufen über Bankgeschäfte bis zur Informationssuche – finden online statt. Gleichzeitig sind viele digitale Angebote für Menschen mit Einschränkungen (Seh-, Hör-, kognitive oder motorische Beeinträchtigungen) schwer oder gar nicht nutzbar.
Um hier einheitliche Standards in der EU zu schaffen, hat die Europäische Union 2019 den European Accessibility Act (EAA) beschlossen. Ziel war es:
  1. den Binnenmarkt zu harmonisieren
  1. Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und
  1. gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Die Kriterien orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Alle rechtlichen Details finden Sie auf der offiziellen Seite der EU-Richtlinie.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Wer sich nicht an die Vorgaben des BFSG hält, muss mit Konsequenzen rechnen: Aufsichtsstellen können Verstöße prüfen, Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren anordnen und im Fall einer anhaltenden Nichtbefolgung  Bußgelder verhängen. Zudem können betroffene Nutzer Barrieren melden oder rechtliche Schritte einleiten.
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Userlike nimmt das Thema und das daraus resultierende Gesetz ernst: Unser Website Messenger ist deshalb seit Juni 2025 barrierefrei.
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Im Folgenden erklären wir Ihnen, was das konkret für die Nutzer bedeutet, die Ihr Unternehmen über Userlikes Website-Messenger kontaktieren.

Maßnahmen von Userlike für Barrierefreiheit in der Kundenkommunikation

1. Bessere Unterstützung für Screenreader

Blinde oder sehbehinderte Nutzer verwenden Screenreader, um sich Inhalte auf Webseiten vorlesen zu lassen. Damit diese Geräte verstehen, was welcher Bereich bedeutet, braucht es technisch korrekte HTML-Strukturen, sowie spezifische HTML-Kennzeichnungen, die sogenannten “ARIA-Rollen”.
Was wir gemacht haben:
Wir haben semantisch korrekte Elemente und Rollen hinzugefügt, sodass der Screenreader z. B. sagt:
  • „Nachricht eingeben, Textfeld“
  • „Senden, Schaltfläche“
  • „Neues Chatfenster geöffnet“
Ergebnis:
Menschen mit Screenreader wissen sofort, was sie tun können – ohne raten zu müssen.

2. Verbesserter Farbkontrast für bessere Lesbarkeit

Nicht jeder sieht Farben gleich. Menschen mit Sehschwächen oder Farbenblindheit brauchen ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um Inhalte zu erkennen.
Was wir gemacht haben:
Unsere Standard- und individuellen Farbschemata wurden überprüft und verbessert, sodass sie den Anforderungen der WCAG 2.2 Kontrastkriterien besser entsprechen.
Beispiel:
Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund wurde ersetzt durch dunkleres Grau oder Schwarz – so bleibt der Text immer gut lesbar.

3. Tastaturbedienung überall möglich

Nicht alle Nutzer können eine Maus verwenden. Viele Menschen navigieren ausschließlich mit der Tastatur – z. B. über die Tabulator-Taste (Tab) und Enter.
Was wir gemacht haben:
  • Alle wichtigen Funktionen im Messenger (Nachricht schreiben, senden, Fenster schließen etc.) sind vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Die Reihenfolge der Tastenschritte ist logisch und intuitiv.
Beispiel:
Mit Tab → zum Texteingabefeld, Nachricht schreiben → Tab → „Senden“-Button → Enter drücken.

4. Buttons: Nicht nur klickbar, sondern auch „enterbar“

Was für Mausnutzer einfach ist – z. B. ein Klick auf den „Senden“-Button – muss auch für Tastaturnutzer funktionieren.
Was wir gemacht haben:
Alle interaktiven Elemente wie Buttons reagieren jetzt auch auf Enter oder Leertaste.
Beispiel:
Ein Nutzer, der nur die Tastatur verwendet, kann den Chat beenden, indem er den Fokus auf „Beenden“ bringt und Enter drückt.

5. Sichtbarer Fokus für bessere Orientierung

Wenn man per Tastatur durch ein Formular springt, muss man sehen können, wo man gerade ist.
Was wir gemacht haben:
Der aktuell ausgewählte Bereich bekommt eine deutlich sichtbare Umrandung (Fokusrahmen). Das hilft allen, die nicht mit der Maus navigieren.
Beispiel:
Der aktiv fokussierte Button hebt sich klar sichtbar ab – per Rahmen oder Farbänderung.

6. Sprachansagen bei neuen Nachrichten

Ein besonderes Hindernis für Screenreader-Nutzer: Änderungen auf dem Bildschirm, die nicht angekündigt werden – z. B. wenn eine neue Nachricht eingeht.
Was wir gemacht haben:
Wir haben sogenannte Live-Regionen eingebaut. Diese melden Änderungen automatisch an den Screenreader.
Beispiel:
Kommt eine neue Nachricht im Chat an, sagt der Screenreader automatisch:
„Neue Nachricht von Support: Wie kann ich Ihnen helfen?“

Fazit: Inklusive Kommunikation mit dem Userlike Website Messenger

Mit diesen Anpassungen ist der Userlike Website Messenger jetzt barrierefrei und entspricht den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Deutschland. Aber vor allem: Er ist jetzt für alle Menschen zugänglich. Denn gute Kundenkommunikation sollte keine Barrieren kennen – weder technische noch menschliche.

Tipp für Unternehmen

Wenn Sie den Userlike Website Messenger auf Ihrer Website nutzen, erfüllen Sie einen wichtigen Teil der neuen gesetzlichen Anforderungen – und zeigen gleichzeitig, dass Ihnen digitale Teilhabe am Herzen liegt.
Möchten Sie den Messenger barrierefrei in Ihre Website integrieren oder prüfen, ob Ihr Design den Kontrastanforderungen entspricht?
Sprechen Sie uns an – wir helfen gern weiter.